Der Schutz einheimischer Tierarten hat bei der Errichtung eines Windparks hohe Priorität. Bereits bei der Standortsuche wird darauf geachtet geeignete Gebiete auszuwählen. Während des gesamten Planungs- und Inbetriebnahmeprozesses kommen verschiedene Regelungs- und Kontrollmechanismen zum Einsatz, um einen optimalen Schutz für windkraftsensible Arten zu gewährleisten. Diese Bemühungen um den Artenschutz manifestieren sich unter anderem in der Integration intelligenter Systeme, die automatische Abschaltzeiten und Kollisionsvermeidung ermöglichen.
Artenschutz von Fledermäusen
Um die spezifischen Anforderungen für die standortansässigen Arten zu gewährleisten, werden wurden umfassende Voruntersuchungen und naturschutzrechtliche Prüfverfahren durchgeführt. Als Ergebnis des durchgeführten artenschutzrechtlichen Gutachtens werden zeitlich begrenzte Abschaltzeiten als Schutzmaßnahme in eine intelligente Anlagensteuerung implementiert. Darüber hinaus erfolgt nach dem Bau der Anlage ein Monitoring, um zu überprüfen, ob die bereits verbauten Schutzvorkehrungen ausreichend sind.
Artenschutz von Vögeln
Bereits in der Planungsphase eines Windparks werden Vogelvorkommen gründlich erfasst. Naturschutzrechtliche Prüfungen im Verlauf des Genehmigungsverfahrens sichern den Schutz von windkraftsensiblen Arten, wie dem Rotmilan. So hilft beispielsweise die Auswahl geeigneter Anlagentypen, Flugkorridore zwischen Baumkronen und den Spitzen der Rotorblätter für die Vögel zu schaffen. Zum Schutz der Vögel wird die automatische Abschaltung während der Brutzeit, Mahd und Ernte sowie Vogelzugereignissen berücksichtigt.

Die Flughöhen von Greifvögeln unterscheiden sich artspezifisch. Mit steigender Nabenhöhe erhöht sich der Flugkorridor zwischen Baumwipfeln und Rotorblattspitze.