Die Errichtung eines Bauwerks an jedem beliebigen Standort stellt immer einen Eingriff in die Natur dar. Ob es sich um ein Hochhaus, ein Gartenhaus, eine Straße, eine Hochspannungsleitung oder eine Windenergieanlage handelt – in jedem Fall ist diese Maßnahme mit einer Beeinträchtigung der natürlichen Umgebung verbunden.
Deshalb ist es notwendig, bei jedem Bauvorhaben den Nutzen des Projekts im Verhältnis zu den erforderlichen Eingriffen abzuwägen. Dies muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen werden. Für den Bau von Windenergieanlagen gelten seit vielen Jahren die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes, das umfassende Studien unabhängiger Gutachter vorschreibt. Die erforderlichen Untersuchungen basieren auf nahezu 40 Jahren Erfahrung in der Genehmigung von Windenergieanlagen und deren Auswirkungen auf die umgebende Natur. Der Schutz der Natur und der Artenvielfalt hat dabei einen hohen Stellenwert, sodass schädliche oder belastende Eingriffe weitestgehend ausgeschlossen werden können.
Im internationalen Vergleich hat Deutschland das anspruchsvollste Genehmigungsverfahren, das Eingriff und Nutzen eines Bauvorhabens auf höchstem Niveau abwägt.
Beispiele möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Entsiegelung von bebauten Flächen

Rückführung von Bach- und Flussläufen

Baumpflanzung

Umwandlung von Acker in Extensivgrünland

Schaffung von Blühwiesen

Renaturierung von Teichen und Seen

Errichten von Nisthilfen

Aufstellen und Bewirtschaften von Bienenstöcken
Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen
Rückbauverpflichtung
Die Fundamente der Anlagen müssen vollständig beseitigt und Bodenversiegelungen zurückgenommen werden. Die Umwelt soll dabei möglichst wenig belastet und enthaltene Materialien optimal recycelt werden.
Hintergrundpapier des BWE: "Rückbauverpflichtung bei Windenergieanlagen"
Recycling
Das Recycling von Windenergieanlagen ist in den letzten Jahren professionell und effektiv geworden. Die DIN SPEC 4866 regelt Standards für die Entsorgung. Für die meisten der verschiedenen Materialien, aus denen die Anlagen hergestellt sind, existieren entsprechende Recyclingverfahren. So besteht eine Windenergieanlage zu etwa 60 % aus Beton und zu etwa 30 % aus Stahl. Diese beiden Werkstoffe können zu 100 % bzw. 90 % wiederverwendet werden. Die Rotorblätter einer Windenergieanlage bestehen aus Verbundwerkstoffen. Recyclingverfahren dafür sind noch relativ neu. So dienen die zerkleinerten Rotorblätter beispielsweise in der Zementproduktion als Brennstoffe. Das Vergraben von Rotorblättern ist seit 2005 in Deutschland verboten.
Material | Behandlung |
---|---|
Stahl und Gusseisen | 90 % Materialrecycling 10 % Deponierung |
Edelstahl | 90 % Materialrecycling 10 % Deponierung |
Aluminium | 90 % Materialrecycling 10 % Deponierung |
Kupfer, Messing, Bronze | 98 % Materialrecycling 2 % Deponierung |
Kunststoffe | 25 % Materialrecycling 75 % thermische Verwertung |
Glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK) | 25 % Materialrecycling 75 % thermische Verwertung |
Material | Behandlung |
---|---|
Platinen (Elektronik) | 66 % Materialrecycling 34 % thermische Verwertung |
Schmierstoffe | Entsorgung & Beseitigung |
Kühlflüssigkeit | Entsorgung & Beseitigung |
Korrosionsschutz, Farben, Lacke, Reinigungsmittel | - |
Beton | 100 % Materialrecycling |
Papier | 100 % thermische Verwertung |
Holz | 100 % thermische Verwertung |
Textilien | 100 % thermische Verwertung |