Um Gemeinden und Bürger:innen in das Projekt einzubeziehen, wurde am 1. Januar 2021 ein neues Beteiligungsinstrument gemäß §6 EEG eingeführt. Als Betreiber der Windenergieanlagen haben wir die Möglichkeit, den Gemeinden ein Angebot für eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 Eurocent pro erzeugter Kilowattstunde zu unterbreiten. Dieses Angebot gilt für Gemeinden, die sich im Umkreis von 2.500 Metern um die jeweilige Windenergieanlage befinden.
Auf Basis der Jahresendabrechnung des Netzbetreibers leisten wir als Anlagenbetreiber somit eine jährliche, einseitige Zuwendung pro Windenergieanlage, ohne dass dafür eine Gegenleistung erforderlich ist. Die bereitgestellten Mittel sind nicht zweckgebunden. Die Höhe der kommunalen Beteiligung für die betreffende Gemeinde wird durch den 2.500 Meter Umkreis bestimmt. Die Zuwendung richtet sich nach dem prozentualen Anteil der Gemeindefläche, die innerhalb dieses Radius liegt.
Übersicht Kommunale Beteiligung Windpark Kleinhartmannsdorf
Gemeinde/Gemarkungen | Fläche in m2 | Prozentualer Anteil in % |
---|---|---|
Eppendorf | 12.555.337,352 | 44,31 |
Stadt Brand-Erbisdorf | 5.475.184,887 | 19,32 |
Stadt Oederan | 9.378.094,958 | 33,10 |
Leubsdorf | 925.457,208 | 3,27 |
Verwendungsmöglichkeiten für kommunale Einnahmen aus Windenergie in kleinen Gemeinden
Die Beteiligung an Windenergieprojekten bietet kleinen Gemeinden zahlreiche Möglichkeiten, Einnahmen nachhaltig zu nutzen und so ihre lokale Entwicklung zu fördern. Diese Mittel können gezielt in die Infrastruktur, soziale Projekte und nachhaltige Initiativen investiert werden.
Einnahmen aus Windenergieprojekten können direkt in den Ausbau von Infrastruktur fließen, wie z.B. Straßen und öffentlichen Gebäuden. Diese Investitionen steigern die Lebensqualität der Menschen vor Ort und tragen zur langfristigen Entwicklung der Gemeinde bei. Auch Pflichtaufgaben wie die Verbesserung der Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung können mit den Mitteln aus Windenergieprojekten finanziert werden, solange die Verwendung den haushaltsrechtlichen Vorschriften entspricht.
Die Mittel können für lokale Umweltschutzmaßnahmen genutzt werden, etwa zur Förderung von Energieeffizienz, dem Ausbau von Grünflächen oder Recycling-Initiativen. Diese Projekte tragen zur nachhaltigen Entwicklung bei und fördern das Umweltbewusstsein der Gemeinde.
Einnahmen aus Windenergie können auch für soziale Projekte verwendet werden, wie z.B. zur Integration benachteiligter Gruppen, Unterstützung von Senioren oder die Förderung von kulturellen Initiativen; ebenso für den Ausbau und Schaffung von öffentlichen Einrichtungen, wie Turnhallen, Sportplätzen, Schwimmbädern oder Jugendclubs. So wird der soziale Zusammenhalt in der Gemeinde gestärkt.
Die Einnahmen können in die lokale Wirtschaft fließen, etwa durch Förderprogramme für kleine Unternehmen, die auf nachhaltige Technologien setzen, oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Windenergiebranche. Zudem können diese Mittel zur Förderung von Innovationen und Start-ups in der Region verwendet werden.
Mit den Mitteln aus Windprojekten können auch Projekte zur Erweiterung der Energieinfrastruktur vorangetrieben werden, wie z.B. die Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge oder den Ausbau dezentraler Stromnetze. Dies fördert die Energiewende und steigert die Unabhängigkeit der Gemeinde.
Einnahmen aus Windenergieprojekten bieten kleinen Gemeinden zahlreiche Möglichkeiten zur nachhaltigen Nutzung. Sie können nicht nur zur Verbesserung der Infrastruktur, der Förderung von sozialen Projekten und der Umwelt beitragen, sondern auch für Pflichtaufgaben verwendet werden, wenn die haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Mit einer gezielten Verwendung dieser Mittel kann die Gemeinde langfristig ihre Entwicklung und die Lebensqualität ihrer Bürger steigern.