Für einen erfolgreichen Fortschritt der Energiewende ist die Akzeptanz erneuerbarer Energien in der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung, wobei der Schutz von Mensch und Umwelt oberste Priorität hat. Um negative Auswirkungen zu minimieren wurden umfassende gesetzliche Regelungen eingeführt.


Schallimmissionen

Die während des Betriebs von Windenergieanlagen wahrgenommenen Geräusche stammen in der Regel aus zwei Hauptquellen: dem Getriebe in der Gondel und den Rotorblättern. Jede Windenergieanlage weist einen bestimmten Schalleistungspegel auf. Mit zunehmender Distanz zur Anlage verringert sich die Lautstärke, und der ungedämpfte Schalldruck nimmt ab. Zum Beispiel entspricht der Schalldruck in 410 Metern Entfernung dem Geräuschpegel einer ruhigen Straße. Darüber hinaus wird die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Schallemissionen durch Gutachten überprüft und überwacht. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) korrigierte ihre Studie von 2009. Durch einen systematischen Fehler waren die vom BGR veröffentlichten Schallwerte tausendfach zu hoch. Bundesminister Altmaier entschuldigte sich jüngst für die fehlerhafte Berechnung: Es lägen „Welten“ zwischen den BGR-Zahlen und dem, „ ... was tatsächlich der Fall ist“.

 

  • Schalldruck in 170 m Entfernung = 50 dB(A) entspricht Regen

  • Schalldruck in 410 m Entfernung = 45 dB(A) entspricht ruhiger Straße

  • Schalldruck in 600 m Entfernung = 40 dB(A) entspricht ruhiger Wohnung

  • Schalldruck in 900 m Entfernung = 35 dB(A)

Simulationsergebnisse Schall

 

ImmissionsortNächtlicher Immissionsrichtwert [dB(A)]Gesamtbelastung Lr,90 [dB(A)]
Kleinhartmannsdorf, Am Mühlgraben 114040
Kleinhartmannsdorf, An der Kirche 14039
Eppendorf, Wilhelm-Florin-Straße 134034
Eppendorf, Oederander Straße 264035
Gahlenzer Siedlung 14538

Infraschall

Als Infraschall bezeichnet man niederfrequenten Schall. Er entsteht dort, wo die Rotorblätter am Mast der Anlage vorbeistreichen und Verwirbelungen verursachen. Das menschliche Ohr ist für niedrige Frequenzen unempfindlich und nimmt diese nur als Druckänderung wahr.

Bereits ab einem Abstand von 150 Metern zur Windenergieanlage ist der Infraschall nicht mehr hörbar, ab einem Abstand von 300 Metern nicht mehr wahrnehmbar.

Ein Forscherteam der Universitäten München, Halle-Wittenberg, Stuttgart und Bielefeld hat zusammen mit dem Karlsruher Technologie Institut Auswirkungen von akustisch nicht wahrnehmbarem Infraschall untersucht. Sie konnten keinen Zusammenhang zwischen akustischen oder seismischen Wellen und gesundheitlichen Beschwerden nachweisen.

Auch die Studie des technischen Forschungszentrums Finnland konnte belegen, dass Infraschall keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit hat.

 

Schattenwurf

Eine Windenergieanlage erzeugt, abhängig von verschiedenen Umweltbedingungen, einen bewegten Schlagschatten durch ihre rotierenden Rotorblätter. Um daraus resultierende Unannehmlichkeiten zu minimieren, hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Der maximal zulässige Schattenwurf auf ein Wohnhaus beträgt im Jahresverlauf höchstens 30 Minuten pro Tag oder insgesamt maximal 30 Stunden pro Jahr. Dies bedeutet, dass die rechtlich festgelegte Höchstdauer des Schattenwurfs auf ein Wohnhaus durchschnittlich weniger als 5 Minuten pro Tag beträgt.

Vor der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen wird eine Computersimulation durchgeführt, um eine Worst-Case-Berechnung anzustellen. Dabei werden Wohnhäuser identifiziert, bei denen theoretisch eine Überschreitung des akzeptablen Schattenwurfs möglich sein könnte. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird dann durch ein sogenanntes Schattenmodul gewährleistet, das eine temporäre Abschaltung der Anlage ermöglicht.


Lichtimmissionen

Gemäß den Vorgaben der Deutschen Flugsicherung müssen Bauwerke bestimmter Höhen optisch gekennzeichnet werden. Daher sind an Windenergieanlagen nächtliche Lichter zur Hindernisbefeuerung erforderlich. Moderne Windenergieanlagen sind daher gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung zu verwenden.

Ein Transpondersystem sorgt dafür, dass die Lichter sich nur dann einschalten, wenn ein Flugobjekt in der Nähe ist. Somit erfolgt das Blinken nur bei Bedarf. Die Ausrüstung der Windenergieanlagen mit dieser bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wird zudem von der Bundesnetzagentur überwacht. In Zukunft ist somit kein ständiges Blinken während der Nacht mehr zu erwarten.