Schattenwurf
Eine Windenergieanlage erzeugt, abhängig von verschiedenen Umweltbedingungen, einen bewegten Schlagschatten durch ihre rotierenden Rotorblätter. Um daraus resultierende Unannehmlichkeiten zu minimieren, hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Der maximal zulässige Schattenwurf auf ein Wohnhaus beträgt im Jahresverlauf höchstens 30 Minuten pro Tag oder insgesamt maximal 30 Stunden pro Jahr. Dies bedeutet, dass die rechtlich festgelegte Höchstdauer des Schattenwurfs auf ein Wohnhaus durchschnittlich weniger als 5 Minuten pro Tag beträgt.
Vor der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen wird eine Computersimulation durchgeführt, um eine Worst-Case-Berechnung anzustellen. Dabei werden Wohnhäuser identifiziert, bei denen theoretisch eine Überschreitung des akzeptablen Schattenwurfs möglich sein könnte. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird dann durch ein sogenanntes Schattenmodul gewährleistet, das eine temporäre Abschaltung der Anlage ermöglicht.